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Windenergie

Gericht stützt Bürgerbeitrag bei Windparks

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Betreiber von Windanlagen den Anwohnern einen finanziellen Ausgleich anbieten. Zu Recht, sagt Karlsruhe. Der Südwesten geht einen anderen Weg.
Von Christian Gottschalk
Windräder stoßen vielerorts auf Ablehnung.

Windräder stoßen vielerorts auf Ablehnung. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Neue Windkraftanlagen werden von den Bürgern teils heftig bekämpft. Das ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht anders als in Baden-Württemberg. Um das zu ändern, hat der Nordosten schon 2016 ein Gesetz erlassen. Betreiber von Windenergieanlagen müssen dies in einer eigens dafür zu gründenden Projektgesellschaft machen, und mindestens 20 Prozent der Anteile jenen zum Kauf anbieten, die in der Nähe der Rotoren wohnen. Betreiber der Windräder rügen einen massiven Eingriff in die Berufsfreiheit – und sind ...

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