

Stuttgart - Bricht sich ein Kind auf dem Schulhof das Bein oder verletzt es sich im Sportunterricht, muss es zum Arzt oder ins Krankenhaus. Dieses Unglück gilt dann als Schulunfall und wird nicht über die eigene Krankenkasse, sondern über die gesetzliche Unfallversicherung abgewickelt. Alle Kinder und Jugendlichen stehen in der Schule, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulweg automatisch und kostenfrei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir klären, ob das auch bei ...
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