Menü
Kretschmann gibt Corona-Entwarnung

„Grottenschlechtes Gesetz“ – Die Reaktionen aus Baden-Württemberg

Das Land hebt den erneuten Impfnachweis für Beschäftigte in Krankenhäusern und Heimen auf. Aber dort regt sich heftiger Unmut über neue Maskenpflichten.
Von Christoph Link
Die Impfpflicht gilt nur in Heimen und Krankenhäusern: Und das aber nur bis Jahresende.

Die Impfpflicht gilt nur in Heimen und Krankenhäusern: Und das aber nur bis Jahresende. Foto: dpa/Marijan Murat

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat die vom Bund zur Verfügung gestellten Instrumente zur Bekämpfung der Corona-Pandemie als „dürftig“ bezeichnet. Er hätte sich vom neuen Infektionsschutzgesetz mehr gewünscht, um handlungsfähig in jeder Lage zu sein. Gleichwohl gab der Ministerpräsident am Dienstag vor der Landespresse weitgehend Entwarnung bei Corona: „Wir sind jetzt am Übergang von der Pandemie zur Endemie. Eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen ist nicht ...

Weiter geht's mit SzBz-Plus
Hier geht es zu weiteren Angeboten

Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten

Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0