

Stuttgart - Es ist so weit. Ab heute sind Betreiber großer Social-Media-Plattformen gesetzlich verpflichtet, bestimmte strafrechtlich relevante Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten – zum Beispiel, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung oder der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erfüllt ist.
Grundlage dafür bildet das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieses Gesetz ist schon ein paar Jahre alt. Bislang ...
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