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Kolumne über Hass im Internet

Hassposts löschen - und jetzt auch melden

Hasskriminalität im Internet soll das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz eindämmen. Nun tritt ein neuer, bedeutender Teil des Gesetzes in Kraft. Aber bringt das überhaupt was, fragt sich Kolumnistin Siri Warrlich.
Von Siri Warrlich
Strafrechtlich relevante Postings sollen an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden.

Strafrechtlich relevante Postings sollen an das Bundeskriminalamt weitergeleitet werden. Foto: Imago/Thomas Trutschel

Stuttgart - Es ist so weit. Ab heute sind Betreiber großer Social-Media-Plattformen gesetzlich verpflichtet, bestimmte strafrechtlich relevante Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten – zum Beispiel, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung oder der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten erfüllt ist.

Grundlage dafür bildet das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Dieses Gesetz ist schon ein paar Jahre alt. Bislang ...

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