

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber laut § 4 dazu, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Das gilt auch für hohe Temperaturen am Arbeitsplatz. Die konkrete Umsetzung regeln die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technische Regel ASR A3.5, die den Arbeitsschutz bei Hitze präzisiert.
Im Büro muss die Raumtemperatur grundsätzlich gesundheitlich zuträglich sein. ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0