

Der Thüringer AfD-Vorsitzende und Fraktionschef Björn Höcke muss sich ab kommendem Montag (24. Juni) in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle verantworten. Wie schon im April geht es auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben soll. Das war die paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP.
Im Dezember 2023 soll Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten beiden Wörter der Parole ...
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