Impfpflicht braucht Ausnahmen
Karlsruhe - Anders als Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der (nicht nur) in Corona-Fragen einen klaren Kurs vermissen lässt, bleibt das Bundesverfassungsgericht seiner Linie treu. Die Überprüfung des Gesetzes zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht offenbart zwar Mängel, aber nicht an tragenden Teilen. Wie schon beim Beschluss zur Bundesnotbremse hat Karlsruhe die Regeln passieren lassen. Die medizinischen Gefahren der Corona-Infektion werden in Karlsruhe nach wie vor sehr ernst genommen, erst ...
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