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Antragsflut trifft ab 15. März Gesundheitsämter

Impfpflicht könnte sich verzögern

Die Landesregierung rechnet wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit einer Antragsflut bei Gesundheitsämtern ab Mitte März. Das Abarbeiten kann Monate dauern.
Von Christoph Link
Auf ungeimpfte Pflegekräfte könnten bald Freistellungen zukommen.

Auf ungeimpfte Pflegekräfte könnten bald Freistellungen zukommen. Foto: dpa/Fabian Sommer

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg bereitet sich auf die Einführung der Impfpflicht in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Bewohnern intensiv vor. Wie bei einer Online-Veranstaltung des Sozialministeriums zu dem Thema am Donnerstagabend zu erfahren war, sind aber noch Fragen ungeklärt, und es könnte bei der Umsetzung der von 15. März an geltenden Berufsimpfpflicht zu erheblichen Verzögerungen kommen. Vom genannten Datum an müssen Arbeitgeber den Gesundheitsämtern ungeimpfte Mitarbeiter melden, ...

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