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Bundesverwaltungsgericht fällt Urteil zur GEZ

Kann man den Rundfunkbeitrag jetzt verweigern?

Eine Klägerin wollte nicht mehr zahlen, weil sie das öffentlich-rechtliche Programm für einseitig hielt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Von Lukas Böhl
Kann man die Zahlung verweigern?

Kann man die Zahlung verweigern?

Bild: Foto: Tobias Arhelger / shutterstock.com

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Urteil vom 15. Oktober 2025 (Az. BVerwG 6 C 5.24) klargestellt: Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin verfassungsgemäß, allerdings nicht bedingungslos. Eine Zahlungsverweigerung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar.

Hintergrund des Verfahrens

Im konkreten Fall hatte eine Klägerin sich geweigert, den Rundfunkbeitrag für mehrere Monate zu zahlen. Ihr Argument: Die öffentlich-rechtlichen Sender böten weder ein vielfältiges noch ausgewogenes ...

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