

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit einem Urteil vom 15. Oktober 2025 (Az. BVerwG 6 C 5.24) klargestellt: Der Rundfunkbeitrag ist weiterhin verfassungsgemäß, allerdings nicht bedingungslos. Eine Zahlungsverweigerung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen denkbar.
Im konkreten Fall hatte eine Klägerin sich geweigert, den Rundfunkbeitrag für mehrere Monate zu zahlen. Ihr Argument: Die öffentlich-rechtlichen Sender böten weder ein vielfältiges noch ausgewogenes ...
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