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Impfpflicht ab 15. März in Kliniken und Heimen

Kann man Impfunwilligen kündigen?

Vom 15. März an gilt in Kliniken und Heimen die Impfpflicht für Mitarbeiter. Womit müssen Impfunwillige jetzt rechnen? Hier sind die wichtigsten juristischen Fakten.
Von Christoph Link
Alle Pflegekräfte brauchen ab Mitte März die Impfung.

Alle Pflegekräfte brauchen ab Mitte März die Impfung. Foto: dpa/Marijan Murat

Stuttgart - Der Bund hat ein Gesetz erlassen, wonach vom 15. März 2022 eine Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen gilt, wo sich viele schutzbedürftige Menschen aufhalten, also Krankenhäuser, ...