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Impfpflicht ab 15. März in Kliniken und Heimen

Kann man Impfunwilligen kündigen?

Vom 15. März an gilt in Kliniken und Heimen die Impfpflicht für Mitarbeiter. Womit müssen Impfunwillige jetzt rechnen? Hier sind die wichtigsten juristischen Fakten.
Von Christoph Link
Alle Pflegekräfte brauchen ab Mitte März die Impfung.

Alle Pflegekräfte brauchen ab Mitte März die Impfung. Foto: dpa/Marijan Murat

Stuttgart - Der Bund hat ein Gesetz erlassen, wonach vom 15. März 2022 eine Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen gilt, wo sich viele schutzbedürftige Menschen aufhalten, also Krankenhäuser, Altenheime, Arztpraxen, Reha-Kliniken und Behinderteneinrichtungen. Was müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beachten, wenn sie der Impfpflicht nicht nachkommen wollen? Der Rechtsexperte der Gewerkschaft Verdi, Daniel Stach, gibt Auskunft.

Kann einer impfunwilligen Pflegekraft gekündigt ...

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