Menü
Politik

Menschenrechtsinstitut: Chance für AfD-Verbot in Karlsruhe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt. Entscheiden muss in so einem Fall immer das Bundesverfassungsgericht.
Von red/dpa
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden (Symbolbild).

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden (Symbolbild).

Bild: Foto: dpa/Daniel Karmann

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hält die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD für aussichtsreich. „Das Instrument des Verbotsverfahrens einer ...