

Stuttgart - Es ist nicht immer leicht, mit den geltenden Regelungen in der Coronapandemie Schritt zu halten. Vor allem dann, wenn es um spezielle Fälle geht – wie etwa um den Impfstatus all jener, die ihre Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben. Was für sie noch bis vor einigen Tagen galt, gerade in Baden-Württemberg, ist inzwischen überholt: An diesem Samstag hat der Bund die sogenannte Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) geändert. Das hat auch ...
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