

Zum Ende der muslimischen Fastenzeit Ramadan wollte die Zuckmayer-Oberschule in Berlin-Neukölln alle Schüler zur Teilnahme an einem Fastenbrechen verpflichten. Das wurde von der Bildungsverwaltung verhindert.
„Grundsätzlich gilt für staatliche Schulen in Berlin das Neutralitätsgebot. Die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ist für Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend“, teilte Verwaltungssprecher Martin Klesmann mit. Er gehe davon aus, dass die Schule ein Einzelfall sei.
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