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Verbraucherschutz

Produkthaftung soll auch für KI und Software-Fehler gelten

Wer haftet, wenn bei Online-Käufen der Hersteller nicht greifbar ist oder ein Produkt durch Upcycling verändert wird? Ein Entwurf passt die Regeln zur Produkthaftung nach europäischen Vorgaben an.
Von dpa

Berlin - Wer durch ein fehlerhaftes Produkt Schaden nimmt, soll künftig in vielen Fällen leichter Schadenersatz vom Hersteller verlangen können. Das sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, der den Ländern und betroffenen Verbänden jetzt zur Stellungnahme zugegangen ist. Ein wichtiger Punkt: Auch Schäden, die durch fehlerhafte Software und Updates sowie durch KI-Systeme entstehen, sollen generell in die Produkthaftung einbezogen werden. Ausgenommen hiervon ist demnach Open-Source-Software, ...

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