

Im Rechtsstreit um Textnachrichten an einen Pharma-Konzernchef hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Niederlage kassiert. Die Kommission habe keine plausible Erklärung gegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das Gericht der Europäischen Union. Den Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte das Gericht für nichtig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Fokus steht ein Deal zwischen der Kommission und dem Impfstoff-Hersteller ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0