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Prozess gegen Inspekteur der Polizei

Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Ermittlungsbehörde will das Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei und das Urteil – ein Freispruch – prüfen lassen. Darüber muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Das kann dauern.
Von Christine Bilger
Noch akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht.

Noch akzeptiert die Staatsanwaltschaft den Freispruch nicht. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Arch..

Den Freispruch im Verfahren wegen sexueller Nötigung hat der Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, vor einer Woche mit Erleichterung aufgenommen. Auch seine Anwältin Ricarda Lang triumphierte: „Er ist ...