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Neubewertung der AfD

Staatsrechtler: Neubewertung der AfD öffentlich machen

Muss sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Äußerungen zu Parteien, die unter Extremismus-Verdacht stehen, zurückhalten, wenn Wahlen anstehen? Staatsrechtler Battis sieht das nicht so.
Von dpa
Peter Boehringer und Roman Reusch waren während des Berufungsverfahrens in Münster vor Ort. (Archivfoto)

Peter Boehringer und Roman Reusch waren während des Berufungsverfahrens in Münster vor Ort. (Archivfoto)

Bild: Foto: Guido Kirchner/dpa

Berlin - Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sieht in der vorgezogenen Bundestagswahl keinen Grund, eine ursprünglich zur Veröffentlichung in diesem Jahr angekündigte Neubewertung der AfD zurückzuhalten. ...