

Nach dem Fund von weiteren toten Wildvögeln mit Vogelgrippe verhängt das Land entlang des Rheins eine Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht von Mannheim bis einschließlich des Ortenaukreises gilt ab Freitag, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. In Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, wie der Gewässerlage und der Betriebssituation, werde in etwa drei Kilometer Entfernung zum Gewässer aufgestallt. Die Tiere könnten entweder in den Stall gebracht werden ...
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