

Geflügelhalter in elf Stadt-und Landkreisen in Baden-Württemberg können ihre Tiere ab dem 1. April wieder ins Freie schicken. Da keine neuen Vogelgrippefälle hinzukamen, lassen die Behörden die Stallpflicht auslaufen. Laut Landwirtschaftsministerium trifft das auf die Kreise Böblingen, Ravensburg, Lörrach, Tübingen, Esslingen, Reutlingen sowie den Ostalbkreis, den Stadt-und Landkreis Heilbronn und die Stadtkreise Stuttgart und Heidelberg zu.
Geflügelhalter warnen vor Eiermangel zu Ostern
In vier ...
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