

Berlin - Die Möglichkeit zur straffreien Abgabe von Springmessern in Deutschland ist nach einer ersten Einschätzung kaum genutzt worden. Die Frist dazu lief zu Monatsbeginn ab. In Sachsen meldete unter den Waffenbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten lediglich der Vogtlandkreis im Südosten des Landes die Abgabe eines Springmessers. Alle anderen Behörden gaben an, dass niemand die Amnestieregelung in Anspruch genommen habe.
Einen bundesweiten Überblick gibt es nicht. Polizei und Innenministerien ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0