

Stuttgart - Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat vor wenigen Tagen entschieden, dass die Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten einer operativen Brustentfernung bei nicht-binären Menschen zu tragen. Als nicht-binär werden Menschen bezeichnet, die sich weder als Frau noch als Mann identifizieren. Die Argumentation der Richter aus Stuttgart: Bei ihnen gebe es kein typisches geschlechterbezogenes Erscheinungsbild. Die Anwältin der klagenden Person will Revision einlegen.
Bei dem ...
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