

Sylt - Der Sylter Goldschakal, der Dutzende Lämmer auf der Insel getötet hat, darf wieder gejagt werden. Das Verwaltungsgericht hat heute den Eilantrag gegen den Abschuss abgelehnt, wie das Gericht mitteilte. Es liege eine zulässige Ausnahme zum Tötungsverbot vor, hieß es zur Begründung. Die Ausnahme diene der "Abwendung eines ernsten landwirtschaftlichen Schadens". Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss endet am 31. Juli.
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