

Das Urteil, wonach ein großes Kruzifix im Eingangsbereich eines staatlichen Gymnasiums hätte abgehängt werden müssen, ist rechtskräftig. „Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde nicht eingelegt“, teilte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. In der Entscheidung vom 8. Juli hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schule das Kreuz hätte entfernen müssen - so, wie es zwei Schülerinnen gefordert hatten.
Denn die Konfrontation mit ...
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