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Auto und Niqab

Verhüllte Frauen dürfen nicht Auto fahren

Eine Muslima darf nicht mit voll verschleiertem Gesicht hinters Steuer. Die Zahl bisher erteilter Ausnahmegenehmigungen spricht eine klare Sprache.

Von Christian Gottschalk
Das Autofahren ist mit dieser Gesichtsbedeckung verboten.

Das Autofahren ist mit dieser Gesichtsbedeckung verboten.

Bild: Foto: dpa

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist an manchen Stellen etwas schwurbelig formuliert, im vierten Absatz von Paragrafen 23 aber ziemlich klar: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so ...