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Gerichtsurteil gegen Tübingen

Verpackungssteuer krankt gleich an drei Punkten

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Tübinger Verpackungssteuer vor zwei Wochen für unwirksam erklärt. Nun sagen die Richter, weswegen
Von Christian Gottschalk
Verpackungsmüll darf in Tübingen nicht mehr besteuert werden.

Verpackungsmüll darf in Tübingen nicht mehr besteuert werden. Foto: dpa//Marijan Murat

Ende März hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes die Tübinger Verpackungssteuer für unwirksamerklärt, am Mittwoch hat das Gericht die Begründung für seine Entscheidung nachgeliefert. Im Wesentlichen rügen die Richter drei einzelne Teilbereiche der Tübinger Satzung.

Zum einen stehe die Tübinger Verpackungssteuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Ziel der seit Januar geltenden Regeln ist es, Abfall zu vermeiden. Für Einwegverpackungen sind in Tübingen seitdem 50 Cent fällig sowie ...

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