Verpackungssteuer krankt gleich an drei Punkten
Ende März hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes die Tübinger Verpackungssteuer für unwirksamerklärt, am Mittwoch hat das Gericht die Begründung für seine Entscheidung nachgeliefert. Im Wesentlichen rügen die Richter drei einzelne Teilbereiche der Tübinger Satzung.
Zum einen stehe die Tübinger Verpackungssteuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Ziel der seit Januar geltenden Regeln ist es, Abfall zu vermeiden. Für Einwegverpackungen sind in Tübingen seitdem 50 Cent fällig sowie ...
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