Was das Ampel-Aus für das Ruhegehalt der Minister bedeutet
Berlin - Viele Ampel-Minister werden zum Regierungsende keine volle Legislaturperiode von vier Jahren im Amt gewesen sein. Anspruch auf Ruhegehalt, also die Pension für Bundesminister, haben die meisten trotzdem - denn bei einer Vertrauensfrage gelten besondere Regeln.
Sollte dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen werden, reicht laut Bundesministergesetz "eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren" für das volle Ruhegehalt. Einzig Verteidigungsminister ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0