Wie Streuobstwiesen vor der Rodung geschützt werden sollen
Nach andauernder Kritik von Naturschutzverbänden hat das Umweltministerium in einem Erlass klargestellt, unter welchen Umständen eine Streuobstwiese etwa in ein Baugebiet umgewandelt werden darf. Grundsätzlich sind diese Biotope in Baden-Württemberg zwar seit zwei Jahren geschützt, aber mit einer Ausnahmegenehmigung der Landratsämter darf eine Rodung weiterhin erfolgen. Das Ministerium hat die Hürden dafür nun aber hoch angelegt.
In dem Erlass, der direkt an die Landratsämter gegangen ist, heißt ...
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