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Neue Pflichten der Unternehmen

Wirtschaft lehnt Lieferkettenpakete ab

Zum 1. Januar tritt das Sorgfaltspflichtengesetz zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Kraft. Dass in der EU zugleich über eine nochmalige Verschärfung diskutiert wird, bringt die deutsche Wirtschaft erneut auf die Palme.
Von Knut Krohn und Matthias Schiermeyer
Bei der Produktion von Produkten für die europäischen Verbraucher irgendwo auf der Welt sollen die Rechte der daran Beteiligten gewahrt bleiben.

Bei der Produktion von Produkten für die europäischen Verbraucher irgendwo auf der Welt sollen die Rechte der daran Beteiligten gewahrt bleiben. Foto: dpa/K M Asad

Berlin. Der Schutz von Menschenrechten und die Verhinderung von Kinderarbeit sind zentrale Grundsätze des deutschen und des geplanten europäischen Lieferkettengesetzes – dies unterstützt die deutsche ...