

Vom 1. Januar an müssen bereits Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen. Damit werden sie für die Einhaltung von Menschenrechten in ihrer Lieferkette mitverantwortlich gemacht. Seit dem Jahresbeginn 2023 galt dies nur für große Unternehmen mit mindestens 3000 Mitarbeitenden.
Die Firmen müssen unter anderem das Risiko analysieren, inwieweit sie beispielsweise von Zwangsarbeit profitieren. Bei Hinweisen auf Verstöße durch Lieferanten ...
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