
In Besitz von Kinderpornografie
Erneut kommt der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon
52 Jahre alter Sindelfinger steht abermals wegen eines Delikts aus dem Sexualbereich vor dem Böblinger Amtsgericht. Vergangenes Jahr musste er sich wegen des unerlaubten Verbreitens von Bildern von Mädchen und jungen Frauen vor Gericht verantworten.
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Von Thomas Oberdorfer