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In Besitz von Kinderpornografie

Erneut kommt der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon

52 Jahre alter Sindelfinger steht abermals wegen eines Delikts aus dem Sexualbereich vor dem Böblinger Amtsgericht. Vergangenes Jahr musste er sich wegen des unerlaubten Verbreitens von Bildern von Mädchen und jungen Frauen vor Gericht verantworten.

Böblingen. Die nächste Instanz wird zeigen, ob der heute 52 Jahre alte Angeklagte aus Sindelfingen weiterhin nicht ins Gefängnis muss oder ob er aufgrund der Summe an Straftaten, die er in den vergangenen ...