

Böblingen. Die nächste Instanz wird zeigen, ob der heute 52 Jahre alte Angeklagte aus Sindelfingen weiterhin nicht ins Gefängnis muss oder ob er aufgrund der Summe an Straftaten, die er in den vergangenen Jahren begangen hat, letztlich doch hinter Gittern landet. Der Angeklagte, der unter anderem viele Jahre als Redakteur gearbeitet hat, wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Böblingen wegen des unerlaubten Verbreitens von Bildnissen zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, ...
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