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Ab Mittwoch müssen Arbeitgeber und Beschäftigte vor Zutritt zum Betrieb einen 3G-Nachweis erbringen / Das sagen IHK und Kreishandwerkerschaft

3G am Arbeitsplatz: Das gilt ab Mittwoch

Von Rebekka Groß

Kreis Böblingen - Wegen der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt ab Mittwoch die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Sprich: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen künftig vor Zutritt zum Betrieb nachweisen, ...