10 500 Euro in die eigene Tasche
Der 50 Jahre alte Angeklagte arbeitete an der Quelle. Er war in gehobener Position im Lager seines Böblinger Arbeitgebers tätig, mit dem er nach Bekanntwerden der Taten einen Aufhebungsvertrag unterzeichnete. Der Angeklagte gab in der Verhandlung an, ihn haben 2013 finanzielle Sorgen geplagt. Er habe die Umgestaltung seines Gartens in Auftrag gegeben und wollte dafür die Einlagen seiner Riester-Rente nutzen. Ihm sei von der Versicherung im Vorfeld zugesichert worden, dass dies ginge. „Mein persönlicher ...
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