121 Euro für eine Auskunft
Bernd Neufang zieht vor das Finanzgericht Baden-Württemberg. Grund ist ein Gebührenbescheid des Finanzamts Calw. Sage und schreibe 121Euro sollte der Steuerberater für eine verbindliche Rechtsauskunft der Behörde zahlen. Neufang, der auch als Professor an der SRH Hochschule Calw lehrt, wollte lediglich wissen, ob er als Hochschuldozent ein Flugticket nach Berlin als Betriebsausgabe absetzen kann. Das darf er, so die prompte Antwort des Finanzamts, das zugleich für die Auskunft 121 Euro verlangte. ...
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