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Alkohol am Steuer

2,2 Promille: Lkw-Fahrer absolut fahruntauglich unterwegs

Lastwagen-Fahrer wird in Althengstett erwischt. Die Polizei gibt es Hinweise zu Grenzwerten. 
Von Peter Maier
Die Polizei hat einen Lastwagen-Fahrer in Althengstett erwischt.

Die Polizei hat einen Lastwagen-Fahrer in Althengstett erwischt.

Bild: Symbolbild: Racle Fotodesign

Althengstett. Alkoholisiert unterwegs gewesen ist am Samstagabend ein Lkw-Fahrer in Althengstett. Der 53-jährige Lastwagenfahrer befuhr gegen 23 Uhr die Ferdinand-Porsche-Straße in Richtung Irene-Kärcher-Straße, als er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Während selbiger nahmen Polizeibeamte des Polizeireviers Calw starken Alkoholgeruch beim 53-Jährigen wahr. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von etwa 2,2 Promille. Der 53-Jährige musste im Anschluss eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben.

Hinweise der Polizei

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ab 1,1 Promille wird bei Autofahrern im öffentlichen Straßenverkehr von „absoluter Fahruntüchtigkeit“ gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-Fache (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).