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Urteil des Landessozialgerichts

24 000 Euro an einen Heiratsschwindler

Eine Hartz-IV-Empfängerin überweist einem Mann sehr viel Geld, weil sie sich ein gemeinsames Leben mit ihm erhofft. Das Jobcenter fordert daher die Grundsicherungsleistungen zurück. Das geht nicht – urteilt das baden-württembergische Landessozialgericht.
Von Matthias Schiermeyer
Das Jobcenter fordert Transferleistungen zurück, wenn es diese für unberechtigt hält. Foto: dpa/Patrick Seeger

Das Jobcenter fordert Transferleistungen zurück, wenn es diese für unberechtigt hält. Foto: dpa/Patrick Seeger

Stuttgart - Es ist für Außenstehende schwer bis gar nicht zu verstehen, wie man auf einen Heiratsschwindler hereinfallen kann. Dafür müsste man sich wohl in die konkrete Situation der Betroffenen hineinversetzen. ...