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Leserbrief

Absolut korrekt verhalten

zu: "Nicht ohne Waffenschein" (SZ/BZ vom 7. August) Jeder Käufer einer Gaswaffe muss laut Gesetz eine Hinweisverpflichtung unterschreiben, die besagt, dass er schriftlich darüber aufgeklärt wurde, dass er eine Gaswaffe nur mit einem kleinen Waffenschein in der Öffentlichkeit führen darf. Die Kopie der Verpflichtung verbleibt beim Waffenhändler. Zusätzlich muss eine Alters- und Ausweisüberprüfung mit Daten-Registrierung vorgenommen werden. Die Mutter und Käuferin der Gaswaffe kann somit ...

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