

zu: „OB Kuhn will Strafe für leer stehende Wohnungen“ (SZ/BZ vom 26. September)
Ein Mietvertrag stellt heutzutage eine engere Bindung dar als eine Eheschließung. Er ist nämlich, mit wenigen Ausnahmen, nur von einer Partei wieder auflösbar – vom Mieter. Es kann doch nicht rechtens sein, dass ein Bürger zu so einer „Ehe“ verpflichtet wird. Schließlich ist er nach Vertragsschluss dem Mieter auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Das deutsche Mietrecht sieht leider nur die Rechte der Mieter und die Pflichten ...
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