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Eigentümer wollen Grundstück teilen und verkaufen

Aidlingen: Kleine Änderung des Bebauungsplans erfordert Artenschutz-Gutachten

Der Gemeinderat hat über den Bebauungsplan „Kirschhalde“ diskutiert.
Von Heinz Richter
Blick auf die dicht zugewachsene Talstraße von der Kreisstraße Aidlingen-Grafenau aus.

Blick auf die dicht zugewachsene Talstraße von der Kreisstraße Aidlingen-Grafenau aus.

Bild: Richter

Aidlingen. Weil ein großes Grundstück wegen einer Bebauung geteilt werden soll, ist beim Bebauungsplan „Kirschhalde“ in Aidlingen ein umfangreiches Bebauungsplanverfahren notwendig. Die Kosten trägt der Grundstücksbesitzer. Der Gemeinderat fasste nun den Aufstellungsbeschluss bei einer Stimmenthaltung.

Das Baugebiet „Kirschhalde“ liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Aidlingen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens beträgt lediglich 814 Quadratmeter an der Talstraße.

Das Landratsamt ...

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