

Aidlingen. Weil ein großes Grundstück wegen einer Bebauung geteilt werden soll, ist beim Bebauungsplan „Kirschhalde“ in Aidlingen ein umfangreiches Bebauungsplanverfahren notwendig. Die Kosten trägt der Grundstücksbesitzer. Der Gemeinderat fasste nun den Aufstellungsbeschluss bei einer Stimmenthaltung.
Das Baugebiet „Kirschhalde“ liegt am nordöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Aidlingen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens beträgt lediglich 814 Quadratmeter an der Talstraße.
Das Landratsamt ...
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