

Berlin - Die Reisewelle rollt. Doch manche Urlauber zögern bei Flugbuchungen, nicht nur wegen der Corona-Infektionsgefahren. Zu präsent ist noch der Ärger wegen Zehntausender abgesagter Reisen seit Ausbruch der Pandemie. Bis heute haben viele Betroffene ihr Geld nicht zurückerhalten, stattdessen gab es Ausreden oder Gutscheine. Dabei ist die Rechtslage glasklar: Bei annullierten Flügen verpflichtet das EU-Recht die Airline, den Ticketpreis binnen sieben Tagen zu erstatten.
Doch auch die Zahlungsmoral ...
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0