Am besten das Gesetz widerrufen
Verbraucherschutz: Gut gemeint ist selten gut gemacht. Das gilt auch für das neue Widerrufsrecht. Dass man Dachhaien und Hinterhofterern, die von irgendwoher noch angeblich schwarze Masse übrig haben, das Handwerk legt – das sie meist ohnehin nicht verstehen –, war überfällig. Doch der Gesetzgeber hat das Kind (mal wieder) mit dem Bad ausgekippt. Er macht ordentliche Handwerker, die ihre Arbeit rechtssicher erledigen wollen, von Dienstleistern zu Umstandskrämern. Den Kunden hilft die Neuregelung ...
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