

Das Amtsgericht Böblingen verurteilte den 58-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu der Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. „Das Leid kann nicht wieder gutgemacht werden“, sagte der Vorsitzende Richter Thorsten Härtel in der Urteilsbegründung. Gewiss, ist die Beweislage entsprechend eindeutig und belastbar, wird ein Angeklagter bestraft.
Drei Menschen wurden aufgrund seines kurzzeitigen Fehlverhaltens aus dem Leben gerissen, kein Urteil ...
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