

Böblingen / Stuttgart. Das Urteil im Verfahren gegen einen 52 Jahre alten Böblinger, der am 25. Oktober des vergangenen Jahres in Böblingen versucht hat, einen zehnjährigen Buben zu entführen, ist gefallen: Die zweite Große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat die Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet. Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass der 52-Jährige zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war.
Gleichwohl ist es der Meinung, dass ...
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