Arzt wegen schweren Betrugs verurteilt
Die grundsätzlichen Sachverhalte bezüglich des Missbrauchs von Titeln sind unstrittig: Auf einer Seite im Internet wurde der Name des Angeklagten mit dem Zusatz „Dr.“ geführt, der 56-Jährige hat allerdings nicht promoviert. Bei der Durchsuchung der Böblinger Praxisräume des Angeklagten durch die Polizei sah ein Beamter in einer Vitrine ein Zertifikat, in dem eine Fortbildung des Angeklagten bescheinigt wird, zu lesen war auch dort der Doktor-Titel. Der Verteidiger des 56-Jährigen erklärte dazu: ...
Als SZ/BZ Abonnent ist szbz+ für Sie kostenfrei im Abo enthalten
Als Digital Abonnent (E-Paper) anmelden und kostenfrei weiterlesen.
Als SZ/BZ Premium Abonnent (gedruckt) anmelden oder registrieren und kostenfrei weiterlesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice unter 07031 / 862-0