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Kreis Böblingen: Landratsamt informiert Betroffene per E-Mail

Astrazeneca: Bürgerreferent beantwortet Fragen

Baden-Württemberg folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission: Danach kommt der Impfstoff von Astrazeneca ab 31. März für über 60-jährige Menschen zum Einsatz sowie als Angebot für Jüngere. In der Praxis sorgt das freilich für Fragen, die das Bürgerreferenten-Team des Sozialministeriums beantworten will.
Von unserem Mitarbeiter Peter Maier

Was passiert jetzt mit meinem Impftermin? Was mit meiner Zweitimpfung? Kann ich umbuchen?

Wer unter 60 Jahre alt ist und im Kreisimpfzentrum (KIZ) Sindelfingen bereits einen Astrazeneca-Termin gebucht hatte, wurde gestern per E-Mail vom Landratsamt Böblingen über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Für weitere Fragen zum Thema verweist das Landratsamt freilich auf das Sozialministerium in Stuttgart.

Grundsätzlich gilt laut Sozialministerium Baden-Württemberg: Für Personen, die einen Astrazeneca-Termin gebucht haben, aber auf Grund ihres Alters nicht mit diesem Impfstoff geimpft werden können oder wollen, gilt Folgendes: In den Zentren, in denen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff möglich ist, soll eine Umbuchung direkt vor Ort vorgenommen werden. In diesem Fall soll vor Ort ein passender Zweittermin ausgemacht werden. Kein geimpfter Bürger, keine geimpfte Bürgerin sollte das Impfzentrum ohne Zweittermin verlassen.

Funktioniert die Umbuchung auf einen anderen Impfstoff nicht, kann nach ärztlichem Ermessen freiwillig auch mit Astrazeneca geimpft werden. Andernfalls können die Daten für eine Warteliste erfasst werden.

Info: Fragen zur aktuellen Astrazeneca-Problematik beantwortet das Bürgerreferenten-Team des Sozialministeriums unter der Telefonnummer 0711 123-3888 oder unter buergerreferent@sm.bwl.de

Im Netz: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/buergerreferent/

Hier steht die komplette Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 30. März