Auch nicht zuschlagsfähige Gebote können sinnvoll sein
Einkaufszentrum Böblingen: Dass bei der Zwangsversteigerung überhaupt Gebote abgegeben wurden, ist zumindest ein bisschen erstaunlich. Dass keines davon die für einen Zuschlag ausreichende Grenze erreichte, dagegen nicht.
Aus einem einfachen Grund: Die Hindernisse auf dem Areal sind für einen Investor groß. Einfach loslegen, das geht nicht. Da ist einerseits die Veränderungssperre der Stadt. Diese bedeutet nicht, dass man nichts ändern kann. Aber die Stadt hat sich ein erhebliches Mitbestimmungsrecht ...
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