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"Aufsichtspflicht nicht verletzt"

Von Chefredakteur Hans-Jörg Zürn

Landrat Bernhard Maier habe seine Aufsichtspflicht bei der Auffüllung der Deponie im Magstadter Steinbruch verletzt. So begründete der Magstadter Reinhold Kienle seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat. Das Regierungspräsidium wies sie als unbegründet zurück. Reinhold Kienle listete eine Reihe von vermeintlichen Verstößen bei der Auffüllung der Deponie auf. So soll der Steinbruchbetreiber NSN Mühlacker die erlaubte Höhe teilweise überschritten haben. Das beeinträchtige die Haupt-Kaltluftströme ...

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