Aus den Strafen nichts gelernt
Zurzeit sitzt der Darmsheimer in Haft. Er wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. Zunächst war diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte verstieß aber beharrlich gegen die Bewährungsauflagen. Er bezahlte die Geldbuße nicht vollständig, und als er umzog, gab er dem Gericht seine neue Adresse nicht bekannt. Die Folge: Die Bewährung wurde widerrufen, der Angeklagte musste ins Gefängnis. Gelernt hat der 22-Jährige aus ...
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