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Ausländischer Gast

Ab dem 1. September ist für die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen nicht mehr wie bisher das Böblinger Bürgeramt, sondern die Ausländerbehörde zuständig. Die Verpflichtungserklärung wird bei einer Einladung eines ausländischen Gastes aus einem visumspflichtigen Land benötigt. Die Ausländerbehörde im Neuen Rathaus auf Ebene 5, Zimmer 374-379 hat wie folgt geöffnet: Montag 9 bis 12 Uhr, Dienstag 9 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 15 bis 16.30 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr. ...

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