Bannwald und Schonwald
Das Waldgesetz von Baden-Württemberg unterscheidet zwei Kategorien von Waldschutzgebieten: Bannwald und Schonwald. Der Bannwald ist ein sich selbst überlassenes Waldreservat. Hier sind Pflegemaßnahmen und Holzentnahmen auf Dauer ausgeschlossen, weil sich diese Gebiete ohne menschlichen Einfluss zum „Urwald von morgen“ entwickeln sollen. Die Erkenntnisse aus der Bannwaldforschung sollen auch Hilfestellung für die Behandlung von Wirtschaftswäldern geben. Derzeit sind im Land 109 Bannwälder ausgewiesen. ...
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